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| Kritik an der "U.N. - Kinderrechte - Charta" | ||
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Die Hälfte der Menschheit ist auf Grund ihres Alters von den angeblich universal geltenden Menschen- und Selbstbestimmungsrechten ausgeschlossen. Die Aussagen von "Wissenschaft" und Medien über Kinder, beides Machtinstrumente der Erwachsenen, erscheinen als unumstößliche, fast "göttliche" Wahrheit. Sie sorgen dafür, dass unbequeme Fragen zum Thema authentische (nicht übergestülpte) Bedürfnisse, Bevormundung, "Volljährigkeit", Verantwortlichkeit für sich selbst und andere, Schulzwang, Pädagogengewalt, sowie das Thema "Sexualität und Freiheit von Kindern und Jugendlichen" gar nicht erst aufkommen! |
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Aussagen der so genannten
"Erziehungswissenschaft" sind keine Wissenschaft, sondern autoritäre
Glaubensbekenntnisse (Religion) "Wir glauben, Kinder können noch
nicht dies und das", müsste es eigentlich heißen. Stattdessen sagen
sie: „Kinder können noch nicht...“ Statt eigene Unsicherheiten in ihren Definitionen über Kinder sich einzugestehen, was den betroffenen Chancen einräumen würde, die als "Wissenschaft" verkauften Glaubensgrundsätze ihrer "Erziehungsbefohlenen" immer wieder zu hinterfragen, werden Kinder und Jugendliche 18 Jahre lang einer fürsorglichen Belagerung und oft sogar einer folterähnlichen Umklammerung unterworfen und grundsätzlich unter das Wahrheitsmonopol (Wahrheitsvorrecht) der Erwachsenen gestellt. Sie sind ihnen mehr oder weniger ausgeliefert. Sie gelten als "minderjährig" und "minderwertig" (noch nicht "reif"). Statt dieses Ausgeliefertsein durch eine nachdrückliche Kinderrechte-Durchsetzung abzuschaffen, wird es sogar dazu benutzt, Kindern entscheidende Freiheiten vorzuenthalten und zu verbieten. „Du bist abhängig von den Erwachsenen und deshalb hast Du keine Möglichkeit, frei zu entscheiden...“ |
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Erziehungsgewalt wird
gerechtfertigt, egal, wie viel neues Leid dadurch im Namen angeblich
"edelster" Motive für die Zukunft der Kinder ausgelöst wird - Zur
Rechtfertigung jeder Gewaltanwendung wird immer wieder angeführt:"
Ich muss Dich schützen", "ich habe Verantwortung für Dich", "ich
habe für Dich zu sorgen" , "es geschieht alles zu Deinem Wohl"
... Die amtliche deutsche Fassung des angeblichen Hauptanliegens der Kinderrechte - Konvention mit "Wohl des Kindes" zu übersetzen, ist eindeutig falsch - um nicht zu sagen, absichtlich gefälscht !!! In den gleichermassen für verbindlich erklärten Textfassungen des Englischen, Französischen, Spanischen und Russischen ist jeweils die Rede von "the best interests of the child", was bedeutet, dass es den Begründer-Innen der Charta um die "bestmögliche Wahrung der Interessen des Kindes" gegangen ist. Der Begriff "Kindeswohl" aber rechtfertigt jeden beliebigen Eingriff in das Leben von Kindern auch gegen deren Willen. Der Begriff "Interesse" liegt viel näher an den echten Anliegen und Bedürfnissen der Kinder selbst. Das "Wohl" des Kindes aber erlaubt uneingeschränkte Eingriffsmöglichkeiten Erwachsener. Die "Interessen" und "Bedürfnisse" der Kinder aber können viel leichter und klarer nur von ihnen selbst formuliert werden. |
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Im deutschen Gerichtsalltag
ist die Berufung auf das "Kindeswohl" oft zu einer leeren Worthülse
verkommen und wird als Alibi für jedes Urteil auch eindeutig gegen die
Interessen, Würde und Unversehrtheit der Kinder verwendet. Sollen
Familiengerichte im Interesse der Kinder oder im Interesse der
Jugendämter entscheiden? Dies ist oft ein krasser Unterschied! Dabei wird nicht selten im Namen der „Rechte des Kindes“ und „ihres Wohls“ entschieden, und die tatsächlichen Rechte der Kinder vollkommen auf den Kopf gestellt und missbraucht. Ähnlich verhält es sich mit den Alibifunktionen der Begriffe "Schutz", "Bildung" usw., mit denen jetzt sogar ohne Rücksicht auf ohnehin schon stundenlang an Schulbänke gefesselte Kinder Schritt für Schritt eine Kindergartenpflicht sowie eine Ganztags-Schulpflicht für möglichst alle Kinder durchgesetzt werden soll. Dies alles soll natürlich wiederum im Sinne ihrer "Rechte" geschehen... Spätestens an der Verweigerung vieler Kinder, diese angeblichen „Rechte“ wahrzunehmen, weil sie sie als Zwang und Pflicht erleben, merkt man, was das für „Rechte“ sind, und wer sie erfunden hat. Wer sich weigert, diese „Rechte“ wahrzunehmen, wird mit Schulschwänzerpolizei, Bussgeld, Arrestzelle und psychiatrische Einweisung zu seinem „Recht“ gezwungen. |
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Die Wirklichkeit sieht für eine wachsende
Zahl selbstbewusster und mündiger Kinder und Jugendlicher in Deutschland
so aus: gerechtfertigt wird ihr als "Recht" ausgegebener "Schutz" auch
da, wo dieser aus ihrer Sicht nichts anderes bewirkt, als eine
tagtägliche, oft jahrelange seelische und auch körperliche Unterdrückung
(Gewaltanwendung). Wir wollen deshalb, dass Bedingungen dafür geschaffen werden, dass auch als "Kinderrechte" ausgegebene Ideologien nicht länger in Gewalt umschlagen können, also auch im Namen des "Rechts" auf "Schutz", auf das "Wohl" oder auf "Bildung" nie wieder Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ausgeübt werden darf. |
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Statt des widersprüchlichen Begriffes "Kinderschutz" und
seiner zwar gut klingenden, aber manchmal äußerst gewalttätigen Verwendung
möchten wir einen wesentlich genauer gefassten Begriff der Kinderrechte
einführen, so dass inhaltlich wirklich e c h t e,
von Kindern und Jugendlichen selbst formulierten
Forderungen
und nicht pädagogisch beschnittene und vorreglementierte Bedürfnisse
ausgedrückt werden. Nur wenn diese in ihrer Gesamtheit anerkannt und
wahrgenommen werden, können die Bedingungen für einen echten und eindeutigen
(Selbst-) Schutz gegen Ausbeutung und Gewalt j e d e r A r t
geschaffen werden.
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Wenn der Gesetzgeber Ausbeutbarkeit Strafbarkeit ausnahmslos weiterhin buchstäblich an ( Geburts- )Tagen festmacht, dass Lebenspartner- Innen und Liebespartner- Innen sozusagen "über Nacht" „geschäftsfähig“ werden, sich nicht mehr "geschändet" fühlen müssen, sich kriminalisieren oder "therapieren" lassen müssen für Handlungen, die sie "begangen" haben, läuft er Gefahr, das wichtigste zu übersehen: Menschen sind zum Glück noch immer nicht "geklont". Sie befinden sich noch immer- bei gleichem Alter- in unterschiedlichster körperlicher, geistiger und seelischer Verfassung. Deshalb führt es nicht zu ihrem Schutz, sondern mitten hinein in die Diskriminierung und in die Auslieferung an die bestehenden Gewaltverhältnisse, wenn versucht wird, die unterschiedlichsten Gefühlslagen und Bedürfnisse auf eine "alters- rassistische" Weise (in altersmäßige Schablonen zu pressen und) gleichzuschalten. (vergleiche auch den Begriff "ageism" im englischen.
Bezeichnend ist dass es in Deutschland nicht mal einen gleichwertigen Begriff dafür gibt). Nach Meinung der Gesetzgeber soll, wenn eine Partnerin oder ein Partner plötzlich - oder noch nicht - eine sozusagen "unerlaubte" Altersstufe erreicht hat, d e s h a l b diese Beziehung als eines der "furchtbarsten Verbrechen" verstanden werden, das es gibt. Wie ist das vereinbar mit Grundsätzen wie: die sexuelle Selbstbestimmung darf nicht gestört und manipuliert werden, die "Würde" der Kinder ist unantastbar, entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig, Menschenrechte sind unteilbar? |
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Die Kinderrechte - Charta sollt ein Zeichen
setzen gegen die weltweite Entrechtung von Kindern und Jugendlichen, aber
was bewirkt sie in Wirklichkeit? |
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Die Menschenwürde ist nicht teilbar und darf auch nicht von denen ausgelegt werden, die sie verletzen.
Es gibt bisher keine echten Kinderrechte. Es sind "Rechte" innerhalb eines Zwangs- oder Gewaltsystems von Erwachsenen, das heißt, es sind weitgehend Pflichten, die einfach als "Rechte" umformuliert werden, damit die ins Wanken gekommene Macht und Verfügungsgewalt von "Erziehenden" über Kinder nicht noch mehr auffällt oder (durch die Kinder selbst) entlarvt wird.
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Wer die Verfügungsgewalt über sich selbst ablehnt, hat
keine Rechte, wird behandelt als "gestörter", "kranker", oder gar
"krimineller" Mensch. Angeblich sichert die UN Charta Kindern und
Jugendlichen eine Meinungs,- Gewissens-, Informations-, Versammlungs-
und Vereinigungsfreiheit zu. Das sind hohle Worte. Die Wirklichkeit ist anders. Es ist nur die Meinung und die "Freiheit" erlaubt, die die Grundlagen der Erwachsenenmacht nicht in Frage stellt. Freiheit für Kinder kann nur dadurch erreicht werden, dass Erwachsene aufhören, z.B. mit Hilfe des "Kinderschutz-", des "Kinderrechte"- und "Kindeswohl"- Begriffs ganz andere Ziele zu verfolgen, nämlich ihre eigenen. |
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Herkömmlich "überholte" Verfügungsgewalt über Kinder (z.B. körperliche Züchtigung) sind "zu auffällig", deshalb werden sie mit Hilfe gut klingender Begriffe in ein modernes, "zeitgemäßes" Gewand gekleidet und durch versteckte (z.B. sprach- psychologische und manipulative ) Methoden der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ersetzt. In wahrscheinlich dieser Absicht wurden auch folgende Formulierungsmanöver in der UN-Kinderrechte - Charta durchgeführt:
"Du
hast Schul-p f l i c h t" , notfalls
mit Zwang und Gewalt durchgesetzt, wird in der UN Charta zu "Du hast
ein Recht auf Bildung". Aber kein Recht darauf, die
Bildungsfahrpläne und - Inhalte zu verweigern, die durch Schulpflicht
brutal durchgesetzt werden (bis hin zur Unterstellung und Behandlung wie
bei einer "psychischen Erkrankung", wenn man die Schule verweigert ).
Genauso
hast Du eine P f l i c h t, zu Hause zu wohnen (oder im Heim).
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Man
könnte meinen, der Gesetzgeber hat Angst davor, jemand wollte seine
Verbote zum angeblichen Schütz vor Gefahren gar nicht annehmen, sondern
gerade diejenigen R E C H T E, genau das zu tun, was den Gesetzgeber
offenbar selbst in seiner selbstgerechten schutzideologischen Existenz
gefährdet. Ein Recht, zum Beispiel auf eine Beziehung, ist erst dann ein Recht, wenn man dazu JA sagen kann u n d NEIN ! |
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Der Wille und die Rechte der Erwachsenen, Kindern ihren Willen zu nehmen und ihnen ihren eigenen Willen aufzuzwingen, entleert und zerstört die Kultur der Kinder von jeder Sinnlichkeit und macht jede intime Nähe, zu "Ausnutzung", "Gewalt" oder sogar zu einem Verbrechen. Die pädagogische und psychologische Selbsterhebung und Sprache der Erwachsenen ü b e r Kinder raubt den Kindern die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und macht sie zum Gegenstand einer MACHT- bezogenen, sich selbst als "aufgeklärt" und "wertvoll" empfindenden Erwachsenenkultur. So entsteht unsere rassistische, alters- und fremdenfeindliche Erwachsenenwelt, die auf kindliche Erotik häufig genauso hysterisch reagiert, wie sie mit den Waffen von Pädagogik und Psychologie alle echten Bestrebungen nach Selbstbestimmung für Kinder und teils voll beabsichtigt, teils unwissend mit Füssen tritt und erstickt. |
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