JSH Prozessbericht: erster Tag:

Hier meine Eindrücke, natürlich nur subjektiv und auch sicher nicht vollständig.

Der Prozess war für JSH-Verhältnisse sehr gut besucht- etwa 40 Leute. Eine Pressevertreterin war gekommen, ich bin gespannt auf ihren Bericht. Wenn er kommt. Die Richterin machte einen freundlichen Eindruck, das war ganz ungewohnt, für JSH-Prozesse, also Überraschung Nr. 1. Obwohl nicht jede/r ihr traute. Der Staatsanwalt, scheinbar auch freundlich, naja, mehr unwissend als böse kam er mir erstmal vor. Aber auch unfair, was seine "Ermittlungen" anbelangt. Er redete davon, dass angeblich die Zeugen alle vernommen seien, und der Tatbestand feststehe, auf die Entgegnung aber, dass er nicht mal den wichtigsten unmittelbar anwesenden JSH -Zeugen vernommen hatte, der ausser den Cops am nahesten am damaligen Geschehen dran war, entgegnete er: "Naja, Sie hätten ja kommen können". Eine Vorladung gab es nicht. Und was die Höhe der 3600 Euro Strafe anbelangt, "ich konnte deshalb, weil Sie nicht gekommen sind, ja auch nicht wissen, dass sie maximal 300-400 Euro im Monat verdienen". ( Und dann auch noch unregelmässig)

Es ging ja um zwei Vorwürfe: einmal angeblich "üble Nachrede" wegen Hanne (siehe Interview): sie sei von Polizeibeamten der Nürnberger Polizeiwache West, der Inspektion, in dem auch die JSH sich befindet, "übelst zugerichtet" worden. Auf dem anderen Flier, das zu diesem Fall von der Forschungsstelle für Menschenrechte herausgegeben war, war noch ein deftigerer Ausdruck bezüglich ihrer Verhaftung zu lesen.
(Der inkriminierte Flyer der Menschenrechts-Forschungsstelle
http://de.indymedia.org//2005/10/129631.shtml)

Zum zweiten ging es bezüglich der JSH noch um die Vernehmungsmethoden des Polizeibeamten B. von derselben Wache, die als Frage an Herrn Dr. Beckstein formuliert wurden, nachdem ein damals 16-jähriger im Jahre 2000 davon berichtet hatte, dass er aus dem Knast gekommen sei, nachdem er B. falsche Aussagen gegen die JSH präsentiert hätte.

Die Kontroverse begann, nachdem der Angeklagte der Forschungsstelle, selbst Professor, sehr gut auf die Fragen der Richterin parierte, die versuchte, zu erfahren, wer denn nun welche Flier geschrieben hätte, und von wem die Informationen über die Verletzungen der Johanna S. herkämen. Dies versuchte die Richterin in immer neuen Ansätzen in Erfahrung zu bringen. Aber wie gesagt in durchaus freundlichem Stil. Doch der Angeklagte ließ sich auf keinerlei Techtelmechtel ein und berief sich auf den so genannten "Informantenschutz". Hier kam die Richterin nicht weiter. Der JSH -Angeklagte dagegen sagte nichts zur Sache,- so war es mit dem Anwalt besprochen.

Trotzdem kam es manchmal zu Empörung, als es um einige Details ging, zum Beispiel, als der Staatsanwalt meinte, die Beamten hätten doch nur ihre Pflicht getan, denn schliesslich sei es ja um einen Selbstmordversuch der Johanna S. gegangen und sie hätten ja aus Zeitgründen auch auch keine Stunde oder noch länger auf sie einreden können, sondern rechtmässig in korrekter Dienstausübung nur ihre Pflicht getan. Auf die Frage, was hätten die Beamten denn anderes tun sollen, als sie mit unmittelbarem Zwang mitnehmen, lautete der (nicht artikulierte) Gedanke: "Na klar, weiter reden, denn dann wäre von allein heraus gekommen, dass der Lebensgefährte der Johanna der Polizei nicht die Wahrheit gesagt hatte, nachdem er die Polizei angerufen hatte.

Oder blutete Hanna etwa aus ihrem Bauch, wie ihr Lebensgefährte angegeben hatte? Nein, und das konnten die Beamten auch sehen, wenn sie überhaupt etwas geprüft hätten, was der Lebensgefährte der Hanne behauptet hatte und es nicht einfach als "Tatsache" hätten hinstellen wollen.

Insofern scheint es in Wirklichkeit für die Behandlung der Hanne einen ganz anderen Grund gegeben zu haben. Hanne spricht ja den möglichen Grund in dem Interview ja selbst an.
In dem Interview mit Hanne wird unsere Behauptung einer Art jahrelanger Sonderbehandlung aller Menschen untermauert, egal, ob gross oder klein, die mit der JSH zu tun haben.

Oder kann etwa heutzutage jeder Cop ungeprüft einen Menschen jederzeit in die Psychiatrie bringen, nur wenn ein anderer Mensch über ihn durch einen Anruf bei der Polizei eine Story erzählt? Naja und bei dem Ruf, den die JSH -besonders von den Behörden, die von der JSH kritisiert werden, reingedrückt bekommt, ist ja wohl auch kaum mit einer größeren Empörung in der Bevölkerung zu rechnen, wenn jemand in der JSH wirklich eine wahrscheinlich einzigartige Sonderbehandlung erfahren sollte 

Wenn die Angeklagten dann diesen Polizeieinsatz überzogen darstellten, so der Staatsanwalt, dann wäre der Tatbestand der "üblen Nachrede" erfüllt und die Angeklagten wären jetzt im Beweiszwang, wirklich zu beweisen, dass die Polizisten unrechtmäßig gehandelt hätten. Im übrigen seien die Verletzungen nur darauf zurück zuführen, dass sich Johanna S. gewehrt habe, also Widerstand geleistet habe.

Daraufhin fragte der JSHler den Staatsanwalt in einer Pause, ob denn im Falle der Kristin K., die sich in der Gugelstrasse aus dem Fenster gestürzt hatte und das nicht überlebte, nachdem Polizeibeamte in "Ausübung ihrer Dienstpflicht" das Mädchen - notfalls- oder tatsächlich- mit unmittelbarem Zwang abholen wollten, ob er, der Staatsanwalt- hier auch auf die "Vorschriften" der Polizeibeamten setze, oder ob das nicht vielmehr ein Fehler in der Ausbildung der Beamten sei, dass sie eben nicht damit rechnen, dass auf diese Weise Heimbesuchte sich möglicherweise aus dem Fenster stürzen könnten.

Und genauso hier "konnten" die Beamten offensichtlich nicht damit rechnen, dass Johanna womöglich einen epileptischen Anfall erleidet, in dem Gerangel- das wirklich nicht nötig gewesen wäre- unglücklich fallen könnte und stirbt. Ganz abgesehen von einem Herz- Kreislaufzusammenbruch, den jeder Mensch erleiden kann, wenn ihm ebensolches widerfährt.

Gänzliches betretenes Schweigen dann, als es um den Steißbeibruch des Rentners ging, der einen Tag nach Hannes "Herrichtung"- wie Hanne das nannte, tot in einer Zelle derselben Polizeiwache Nürnberg West vorgefunden wurde.

Im übrigen ist die Behauptung, die Verletzungen seien durch den Widerstand der Hanne entstanden wohl nichts als blanker Hohn. Um bei der Gelegenheit, zu erwähnen, zu was Polizeibeamte u.U. fähig sein könnten, wurde auch über die Erfahrungen mit Jerome berichtet, bei dem es keinerlei "Üblenachrede"-Anzeigen gegeben hatte, obwohl über das Zusammenschlagen des 14-jährigen Jungen und seine lebensgefährlichen Verletzungen durch die SEKler öffentlich berichtet wurde.

Nochmal zum Hergang der Sache: Hanne saß entspannt auf der Fensterbank des Raumes, auf der sie auf die Unterschrift des JSHlers wartete, die der Einsatzleiter angeboten hatte, mit der der JSHler seine Bereitschaft bekundete, für Hanne die Verantwortung zu übernehmen (später gab der Einsatzleiter zu Protokoll, er habe dem JSHler nur zum Schein dieses Angebot gemacht). Hannes Beine baumelten zu diesem Zeitpunkt aus dem Fenster, das etwa in 1 m Höhe vom Erdboden entfernt war. (Siehe auch Interview mit Hanne auf der JSH-Webside, wo man die Örtlichkeit gut erkennen kann.) Da erklärte der Einsatzleiter, "die Bedenkzeit sei jetzt vorbei" und ging mit einer Wucht auf die Schulter der Johanna los, so wie in dem Video beschrieben. Wo also war da die "Widerstandshandlung?" Auf sie losgegangen ist der Cop, und zwar zuerst! Und wie! Und woher kamen die Würgemale am Hals, um nur Beispiele zu nennen? Wo war da die Behauptung, sie habe die Flucht ergriffen", nachdem sie durch den wuchtigen Schlag auf den Rücken erst aus dem Fenster gestoßen wurde? Hätte sie etwa sitzen bleiben oder zurück klettern sollen, um den nächsten Schlag zu empfangen?

Diese Behandlung allein rechtfertigt meiner Meinung nach schon die Begrifflichkeit "übelst zugerichtet" in vollem Masse! Ganz abgesehen davon, dass Johanna noch einen Stoß von einem Fahrradteil/ wahrscheinlich einem Lenker in die Nieren bekam, als sie völlig unaufmerksam und unsensibel aus dem JSH- Domizil herausge.. wasauchimmer wurde. Die Frage nach dem Fußtritt , dem wahrscheinlich entsprechenden Fußabdruck am Knie, und dem Wurf eines Fahrrades auf ihren Körper ist damit noch nicht mal angesprochen.


so sah Hannes Knie 2 Tage nach dem Polizeieinsatz aus

Angesichts dieser Fülle von Einzelheiten haderte die Richterin einen kurzen Moment und fragte den Staatsanwalt, ob er denn bereit sei, dass Verfahren einzustellen, was der aber verneinte. Die Frage nach den Verhörmethoden, bzw Aussageerhaltungsmethoden des Herrn B. war damit überhaupt noch nicht angesprochen, da ging das Gekungel los. Verschiedene Konstellationen beider Seiten gingen nach draußen, und es waren plötzlich nicht mehr Beträge von 7000 Euro, bzw. 3600 Euro im Spiel, sondern Beträge von "nur noch" 1000 Euro, bzw 600 Euro "angeboten". Man sei bereit, das Verfahren einzustellen gegen 1000 Euro, sozusagen müsse niemand dabei das Gesicht verlieren, das Ganze gelte nicht als Vorstrafe, der andere Vorschlag lautete 600 Euro Strafe. Beides aber legten die Angeklagten als Versuch aus, die Hintergründe zu vertuschen, schließlich sei man nicht dazu bereit, auch noch dafür zu bezahlen, dass man hier nur eine Variante einer muttmasslich jahrelangen Praktik von Polizeibeamten gegen die JSH und die bei ihr Hilfe Suchenden angeprangert habe.

Im übrigen würden auch die B. Vernehmungsmethoden immer weiter gehen,

wenn man nicht seine Methode und Folgen dieser Methoden endlich in allen Details aufdecke.

Zwischendurch hatte der JSHler noch geäussert, er würde allerhöchstens 100 oder 200 Euro für die Einstellung bezahlen, war dann aber doch wieder davon abgekommen, als ihm bewußt wurde, was mit diesem faulen Kompromiß beabsichtigt war.

Inzwischen hatte der Anwalt der JSH einen Antrag auf Pflichtverteidigung abgegeben, indem er erklärte, dass es sich hier um einen Fall notwendiger Verteidigung handele, da der Angeklagte der JSH nicht über die juristischen Kenntnisse angesichts der Kompliziertheit der Rechtsprechung verfüge (z.B. widersprüchliche BGH-Rechtsprechung bezüglich Tatsachenbehauptungen)

Das Gericht vertagte das Verfahren, alle brauchen Zeit zum Nachdenken, der neue Vorschlag des Gerichts wird in einigen Wochen eintreffen.
Nächster Termin frühestens im Mai/Juni mit Rücksicht auf die ökonomische Situation der Jugendselbsthilfe

 


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